Aufgrund der sehr großen Nachfrage zum MPC Deutschland, müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Fonds in Kürze geschlossen werden muss.
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STEUER
Allgemeines zur Besteuerung von Anteilen an deutschen geschlossenen Sachfonds
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen keine individuelle Beratung darstellen, sondern lediglich eine Kurzdarstellung zur Besteuerung von geschlossenen Sachfonds bieten. Sie ersetzen keinesfalls die individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater. Es handelt sich auch um keine vollständige Information über allfällige Steuerrisiken im Zusammenhang mit der dargestellten Veranlagung. Sämtliche Darstellungen beruhen - soweit nicht anders angegeben - auf der Rechtslage per August 2007. Mögliche spätere Änderungen der Rechtslage oder der Auslegung von Gesetzen sind nicht berücksichtigt.
Das Grundmodell eines geschlossenen Fonds besteht darin, dass sich ein Anleger als Kommanditist an einer Gesellschaft in der Rechtsform einer deutschen GmbH & Co KG beteiligt. Diese GmbH & Co KG gilt sowohl in Österreich als auch in Deutschland für steuerliche Zwecke transparent. Das bedeutet, dass die GmbH & Co KG kein eigenes Einkommensteuersubjekt ist. Sämtliche - von dieser GmbH & Co KG erwirtschafteten - Einkünfte werden daher direkt dem Anleger zugerechnet und nur bei diesem besteuert.
STEUERÜBERSICHT IMMOBILIENFONDS I
Vermögen
Immobilien in D, NL, F, B, P, ESP
Steuerliche Qualifikation des Fonds
In der Regel vermögensverwaltend
Steuerliche Behandlung der Laufenden Ereignisse
Qualifikation
Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
Behandlung der Gewinne
Befreiung in Österreich unter Progressionsvorbehalt
Behandlung der Verluste
Verlustanstz möglich, aber Nachversteuerung in Österreich bei Möglichkeit der Verlustverwertung im Ausland
Begrenzung mit der Hafteinlage
kein Verlustvortrag
Steuerliche Behandlung der Veräußerung der Beteiligung
Qualifikation & Steuersatz
Steuerpflichtige Spekulationseinkünfte bei Veräußerung innnerhalb von 10 Jahren
Behandlung der Gewinne
Befreiung in Österreich unter Progressionsvorbehalt
Behandlung der Verluste
Nur mit anderen Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig
STEUERÜBERSICHT IMMOBILIENFONDS II
Vermögen
Immobilien in UK, USA, CAN, I
Steuerliche Qualifikation des Fonds
In der Regel vermögensverwaltend
Steuerliche Behandlung der laufenden Ereignisse
Qualifikation
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Behandlung der Gewinne
Befreiung in Österreich (Steuersatz bis zu 50 %) mit Anrechnung ausländischer Steuer
Behandlung der Verluste
Verlustansatz zwingend
Begrenzung mit der Hafteinlage
Kein Verlusvortrag
Steuerliche Behandlung der Veräußerung der Beteiligung
Qualifikation und Steuersatz
Steuerpflichtige Spekulationseinkünfte bei Veräußerung innerhalb von 10 Jahren
Behandlung der Gewinne
Besteuerung in Österreich (Steuersatz bis zu 50 %) mit Anrechnung ausländischer Steuer
Behandlung der Verluste
Nur mit anderen Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig
STEUERÜBERSICHT SCHIFFSBETEILIGUNGEN
Vermögen
Schiffe
Steuerliche Qualifikation des Fonds
Gewerblich
Steuerliche Behandlung der laufenden Ereignisse
Qualifikation
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Behandlung der Gewinne
Befreiung in Österreich unter Progressionsvorbehalt
Behandlung der Verluste
Ansatz von Verlustendenkbar, jedoch nach praktikabel (Umrechnung auf österreichische Vorschriften)
Nachversteuerung in Österreich bei Möglichkeit der Verlustverwertung im Ausland (bei Option zur Tonnagebesteuerung)
Steuerliche Behandlung der Veräußerung der Beteiligung
Qualifikation und Steuersatz
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Behandlung der Gewinne
Befreiung in Österreich unter Progressionsvorbehalt
Behandlung der Verluste
Ansatz von Verlusten möglich, aber Nachversteuerung in Österreich
STEUERÜBERSICHT FLUGZEUGFONDS
Vermögen
Flugzueuge
Steuerliche Qualifikation des Fonds
In der Regel vermögensverwaltend
Steuerliche Behandlung der Laufenden Ereignisse
Qualifikation
Einkünfte aus Leistungen
Behandlung der Gewinne
Befreiung in Österreich (Steuersatz
bis 50 %)
Behandlung der Verluste
Verlustausgleichsverbot
Steuerliche Behandlung der Veräußerung der Beteiligung
Qualifikation und Steuersatz
Spekulationseinkünfte
Behandlung der Gewinne
Bsteuerung in Österreich bei Realisierung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist (Steuersatz bis zu 50 %)
Behandlung der Verluste
Ansatz von Spekulationsverlusten eingeschränk möglich
STEUERÜBERSICHT LEBENSVERSICHERUNGSFONDS I
Vermögen
gebrauchte deutsche Lebensversicherungspolizzen
Steuerliche Qualifikation des Fonds
gewerblich (i.d.R. kein ausländischer Investmentfonds)
Steuerliche Behandlung der laufenden Ereignisse
Qualifikation
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Behandlung der Gewinne
Voraussichtlich Steuerbefreiung in Österreich unter Progressonsvorbehalt
Behandlung der Verluste
Kein Ansatz von Verlusten
Steuerliche Behandlung von Veräußerung der Beteiligung
Qualifikation und Steuersatz
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Behandlung der Gewinne
Befreiung in Österreich unter Progressionsvorbehalt
Behandlung der Verluste
Verlaustansatz ausgeschlossen
STEUERÜBERSICHT LEBENSVERSICHERUNGSFONDS II
Vermögen
gebrauchte Lebensversicherungspolizzen aus UK oder USA
Steuerliche Qualifikation des Fonds
gewerblich (i.d.R. kein ausländischer Investmentfonds)
Steuerliche Behandlung der laufenden Ereignisse
Qualifikation
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Behandlung von Gewinne
Besteuerung in Österreich (Steuersatz 50 %) mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Behandlung von Verluste
Verrechnung der Verluste mit späteren Gewinnen aus der Beteiligung
Steuerliche Behandlung der Veräußerung der Beteiligung
Qualifikation und Steuersatz
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Behandlung der Gewinne
Besteuerung in Österreich (Steuersatz 50 %) mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Behandlung der Verluste
Verlustansatz ausgeschlossen
STEUERÜBERSICHT PRIVATE-EQUITY-FONDS I
Vermögen
Beteiligung an Zielfonds (Dachfondsstruktur)
Steuerliche Qualifikation des Fonds
Qualifikation des Dachfonds als ausländischer Investmentfonds bei mehr als 4 Beteiligungen an Zielfonds od. Qualifikation des Zielfonds als ausländischer Investmentfonds bei Minderheitsbeteiligungen ohne Einfluss auf Zielgesellschaft
Nachweis ausschüttungsgleicher Erträge durch steuerlichen Vertreter
Steuerliche Behandlung der laufenden Ergebnisse
Qualifikation und Steuersatz
Weißer Investmentfonds: Dividenden- & Zinsbesteuerung mit jeweils 25 %, Substanzgewinne sind steuerpflichtig im Ausmaß von 20 - 25 % (Steuerbelastung von 5%)
Schwarzer Investmentfonds: Beteiligung mindestens 10 % des Verkaufswertes
Behandlung der Gewinne
Besteuerung in Österreich mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Behandlung der Verluste
kein Verlustansatz
Steuerliche Behandlung der Veräußerung der Beteiligung
Qualifikation und Steuersatz
Zufluss der Ausschüttungsgleichen Erträge: pauschale Ermittlung oder Ansatz der nachgewiesenen Erträge für das Jahr der Veräußerung
sonstige Wertsteigerung: steuerfrei bei Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist
Behandlung der Gewinne
wie bei laufenden Ergebnissen
Behandlung der Verluste
Nur mit anderen Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig
STEUERÜBERSICHT PRIVATE-EQUITY-FONDS II
Vermögen
Beteiligung an Zielfonds (Dachfondsstruktur)
Steuerliche Qualifikation des Fonds
Qualifikation des Dachfonds und des Zielfonds als Personengesellschaft bzw. Kapitalgesellschaft
vermögensverwaltend
Steuerliche Behandlung der laufenden Ereignissen
Qualifikation
Dividendenbesteuerung mit 25 %
Zinsenbesteuerung mit 25 % (Bankeinlagen) oder Normalsteuersatz (Mezzaninkapital)
Substanzgewinne: steuerfrei bei Veräußerung von Beteiligungen an Zinsgesellschaften, sofern über ein Jahr (durchgerechnet) weniger als 1 % aller Anteile gehalten wurden
Behandlung von Gewinnen
Befeiung in Österreich mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Behandlung von Verlusten
Nur sehr eingeschränkter Werbungskostenbezug möglich (de facto keine Verluste)
Steuerliche Bahandlung der Veräußerung der Beteiligung
Qualifikation und Steuersatz
Substanzgewinne sind steuerfrei, wenn die Beteiligung an Zielgesellschaften über ein Jahr (durchgerechnet) weniger als 1 % betragen haben
Behandlung der Gewinne
Wie bei laufenden Ereignissen
Behandlung der Verluste
Nur mit anderen Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig